AMTLICHE BEKANNTMACHUNG: Rückwirkungsbeschluss zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung

Der Gemeinderat Ascha hat in seiner Sitzung vom 07. September 2022 folgenden Rückwirkungsbeschluss zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung erlassen. Dieser wird hiermit nachfolgend amtlich bekannt gemacht:
Die in der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Ascha vom 04. Mai 2006 festgesetzten Herstellungsbeiträge, Grundgebühren sowie Einleitungsgebühren werden zum 01.01.2023 der Kostenentwicklung bzw. entsprechend den abgaberechtlichen Voraussetzungen angepasst.
Vorbehaltlich der noch durchzuführenden endgültigen Kalkulation der Herstellungsbeiträge, der Grundgebühren sowie der Einleitungsgebühren wird die Anpassung voraussichtlich zu einer Erhöhung der Herstellungsbeitragssätze, Grundgebühren- sowie der Einleitungsgebührensätze gegenüber den derzeit gelten Beitrags-, Grundgebühren und Einleitungsgebührensätze führen. In welcher Höhe eine Anpassung der Beiträge und Gebühren erforderlich wird, kann erst nach Abschluss der noch durchzuführenden Berechnungen festgestellt werden.
Die Bekanntmachung hierzu dient lediglich der Vorinformation der Beitrags- und Gebührenzahler, da die endgültigen Berechnungen erst im kommenden Jahr (2023) abgeschlossen werden können, die Anpassungen jedoch aus verwaltungsrechtlichen und verwaltungstechnischen Gründen zum 01.01.2023 erfolgen müssen.
Nach Abschluss der durchgeführten Berechnungen ist mit einer rückwirkenden Anpassung der entsprechenden Beitrags-, Grundgebühren- und Einleitungsgebührensätze sowie der entsprechenden Bestimmungen in der BGS/WAS oder einem Neuerlass der BGS/WAS zu rechnen.
Der Gemeinderat beschließt, diesen Rückwirkungsbeschluss zu fassen.

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Veröffentlichung

Mo, 19. September 2022

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