Härtefallfonds des Bundes für private Haushalte, die mit nicht leitungsgebundenen Brennstoffen heizen

 

 

 

 

Der Bund hat ein Entlastungspaket für Privathaushalte beschlossen, die mit nicht leitungs-
gebundenen Brennstoffen heizen. Hierzu zählen insbesondere Heizöl, Pellets und Flüssig-
gas. Die vom Bundestag in seiner 76. Sitzung am 15. Dezember 2022 angenommene Ent-
schließung unter Buchst b) auf Drucksache 20/4915 können Sie unter nachfolgendem Link
abrufen:
https://dserver.bundestag.de/btd/20/049/2004915.pdf. Dort sind auf unter b) III. 8.
(S. 8 und 9) die bislang bekannten Rahmenbedingungen des Bundes aufgeführt, wie sie
der Bundestag beschlossen hat.


Nach dieser Entschließung des Bundestages soll sich die Erstattung in Anlehnung an die
Systematik der Gas- und Wärmepreisbremse nach folgender Formel richten:

 

0,8 x (Rechnungsbetrag 2x Referenzpreis x Bestellmenge)

 

Eine Erstattung setzt danach voraus, dass der im vorgegebenen Zeitraum des Jahres
2022 in Rechnung gestellte Preis für den Brennstoff mindestens doppelt so hoch als der
Referenzpreis war. Als Referenzpreis ist nach der Entschließung der jahresdurchschnittli-
che Vorjahreswert für den jeweiligen Brennstoff anzusetzen. Voraussetzung soll danach
zudem ein Erstattungsbetrag von mindestens 100 Euro sein; die maximal mögliche Entlas-
tung soll sich auf 2.000 Euro belaufen.


Gleichzeitig hat der Bundestag die Bundesregierung aufgefordert, mit den Ländern eine
Verwaltungsvereinbarung zur konkreten Ausgestaltung des Härtefallfonds abzuschließen.
Diese liegt mitsamt der Konkretisierung der Rahmenbedingungen für die Härtefallregelung
noch nicht vor. Hierzu finden derzeit die Abstimmungen zwischen Bund und Ländern statt.


Für die Umsetzung des Härtefallfonds im Freistaat Bayern ist das Bayerische Staatsminis-
terium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) zuständig. Hier werden derzeit mit Hoch-
druck konkrete Umsetzungsschritte erarbeitet, um dann, wenn die Verwaltungsvereinba-
rung mit dem Bund geschlossen worden ist, schnellstmöglich in die Antragsbearbeitung
gehen zu können. Sobald Näheres bekannt ist, wird das StMAS alle Informationen zum
Verfahren, wie z. B. zur Antragstellung und alle weiteren Voraussetzungen für eine Förde-
rung bekanntgeben.


Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des StMAS:

https://www.stmas.bay-ern.de/aktuelle-meldungen/haertefallfonds.php

 

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Veröffentlichung

Mi, 15. Februar 2023

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