AMTLICHE BEKANNTMACHUNG: Rückwirkungsbeschluss zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung

Der Gemeinderat Ascha hat in seiner Sitzung vom 07. September 2022 folgenden Rückwirkungsbeschluss zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung erlassen. Dieser wird nachfolgend hiermit amtlich bekannt gemacht.


Die in der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) der Gemeinde Ascha vom 05. März 2012 bzw. der ersten Änderungssatzung vom 15. Dezember 2015 festgesetzten Herstellungsbeiträge, Grundgebühren sowie Einleitungsgebühren werden zum 01.01.2023 der Kostenentwicklung bzw. entsprechend den abgaberechtlichen Voraussetzungen angepasst. Vorbehaltlich der noch durchzuführenden endgültigen Kalkulation der Herstellungsbeiträge, der Grundgebühren sowie der Einleitungsgebühren wird die Anpassung voraussichtlich zu einer Erhöhung der Herstellungsbeitragssätze, Grundgebühren- sowie der Einleitungsgebührensätze gegenüber den derzeit geltenden Beitrags-, Grundgebühren- und Einleitungsgebührensätzen führen. In welcher Höhe eine Anpassung der Beiträge und Gebühren erforderlich wird, kann erst nach Abschluss der noch durchzuführenden Berechnungen festgestellt werden. Die Bekanntmachung hierzu dient lediglich der Vorinformation der Beitrags- und Gebührenzahler, da die endgültigen Berechnungen erst im kommenden Jahr (2023) abgeschlossen werden können, die Anpassungen jedoch aus verwaltungsrechtlichen und verwaltungstechnischen Gründen zum 01.01.2023 erfolgen müssen. Nach Abschluss der oben genannten Berechnungen ist mit einer rückwirkenden Anpassung der entsprechenden Beitrags-, Grundgebühren- und Einleitungsgebührensätze sowie der entsprechenden Bestimmungen in einem Neuerlass der BGS/EWS zu rechnen.
Der Gemeinderat beschließt, diesen Rückwirkungsbeschluss zu fassen.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Mo, 19. September 2022

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