Kommunale Wärmeplanung

Das Wärmeplanungsgesetz (WPG) ist am 1. Januar 2024 in Kraft getreten und verpflichtet alle Bundesländer zur Durchführung einer Wärmeplanung. Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern müssen diese bis zum 30. Juni 2026 abschließen, während für Kommunen mit weniger als 100.000 Einwohnern eine Frist bis zum 30. Juni 2028 gilt.

 

Die Gemeinde Ascha hat ihre Kommunale Wärmeplanung frühzeitig durchgeführt und sich dafür eine Förderung aus der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) gesichert. Gestartet ist die Kommunale Wärmeplanung in Ascha im Februar 2025 mit einer Bürgerinformation, abgeschlossen wurde das Projekt mit der Präsentation der Ergebnisse auf der Bürgerversammlung im März 2026.

 

Die Präsentation und den Abschlussbericht finden Sie nachfolgen zum Download:

 

 

 

 

   Logo KWP