Bauen
Baugebiet "WA Lohfeld"
Die Gemeinde Ascha beabsichtigt zur Deckung des kurz- und mittelfristigen Bedarfs die Entwicklung von Wohnbauflächen am westlichen Ortsrand von Gschwendt. Die Bauflächen sollen den Ort südlich der Hagnzeller Straße nach Westen erweitern.
Nachdem eine anhaltend hohe Nachfrage nach Bauland für ortsansässige Bürger und ortsnah wohnende Interessenten besteht und die Gemeinde auch mittelfristig ein ausreichendes eigenes Baulandangebot bereitstellen möchte, sollen die Flächen im Ortsteil Gschwendt entwickelt werden.
Verknüpfte Dateien
Vormerkungen:
Legende:
ROT: gesperrte Grundstücke (durch vormalige Grundstücksbesitzer)
BLAU: bereits vorgemerkte Grundstücke:
Man kann sich auf die bereits vorgemerkten Grundstücke trotzdem noch bewerben, da die endgültige Vergabe durch die Gemeinde Ascha erfolgt. Bitte hierzu unbedingt alternative Parzellen angeben.
Die Vergaberichtlinien sind noch nicht festgelegt worden.
Senden Sie bitte Ihre gewünschten Vormerkungen per Email an .
Zum Download: WA Lohfeld - Vormerkliste 18.08.2023 -1
Ansprechpartner
Bauleitsatzungen der Gemeinde Ascha
Kommunales Förderprogramm der Gemeinde Ascha - Wohnungseigentumsbildung für Familien mit Kindern
Im Bewusstsein um die demografischen Prognosen für Deutschland und zur Sicherung und zum Ausbau der gemeindlichen Infrastruktur wird zur Förderung des Wohnungsbaus durch die Gemeinde Ascha ein Wohneigentumsförderprogramm für Familien mit Kindern im "WA Hochfeld-Süd" und im "WA Wiedengraben" eingeführt.
Kinder sind die Zukunft jeder Gemeinschaft bzw. Gemeinde
Aus diesem Grunde werden vorzugsweise die Kinder der wohnraumschaffenden Familien aus dem kommunalen Förderprogramm unterstützt. Mit dem Förderprogramm soll einerseits ein Anreiz für den Zuzug von Neubürgern
geschaffen werden und andererseits soll auch den einheimischen Gemeindebürgern die Entscheidung über einen dauerhaften Verbleib in ihrer Heimatgemeinde erleichtert werden.
Neben der optimalen Betreuung der Kleinkinder in der Kita, der Einführung einer Mittags- und Ganztagsbetreuung an unserer Grundschule wird mit dem nachfolgenden Förderprogramm ein weiterer wichtiger Schritt zur Entwicklung einer kinderfreundlichen Kommune getan.
Der räumliche Geltungsbereich umfasst das "WA Hochfeld-Süd" und das "WA Wiedengraben".
Die allgemeinen Fördergrundsätze und weitere Informationen finden Sie im anhängenden Dokument "Förderprogramm für Familien".
Verknüpfte Dateien
Siehe auch
- Baugebiet "WA Wiedengraben"
- Baugebiet "WA Hochfeld-Süd"
Baugebiet "WA Wiedengraben"
Neben dem Baugebiet "WA Deglholz" entsteht das neue Baugebiet "WA Wiedengraben".
- Förderprogramm für Familien
- Antrag auf Wohneigentumsförderung
- Ausführung - Erschließung WA Wiedengraben - Lageplan Bestand
- Ausführung - Erschließung WA Wiedengraben - Lageplan Planung
- Ausführung - Erschließung WA Wiedengraben - Regelquerschnitte
- Ausführung - Erschließung WA Wiedengraben - Höhenplan_Straße A
- Ausführung - Erschließung WA Wiedengraben - Höhenplan_Straße B
- Ausführung - Erschließung WA Wiedengraben - Längsschnitt SW1-SW12
- Ausführung - Erschließung WA Wiedengraben - Längsschnitt SW9-SW166
- Ausführung - Erschließung WA Wiedengraben - Detail&Schnitte Regenrückhaltung
- Lageplan zu Hausnummerierung WA Wiedengraben
- Satzung - Bebauungs- und Grünordnungsplan "WA Wiedengraben" - Lageplan / Festsetzungen
- Satzung - Bebauungs- und Grünordnungsplan "WA Wiedengraben" - Begründung / Umweltbericht
- Satzung - Bebauungs- und Grünordnungsplan "WA Wiedengraben" - Prinzipschnitt
- Satzung - Bebauungsplan "WA Wiedengraben" - Bilanzierungsplan zur Eingriffsermittlung
- Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis WA Am Wiedengraben
Ansprechpartner
Baugebiet "WA Hochfeld - Süd"
Die Gemeinde Ascha beabsichtigt die Ausweisung von
Wohnbauflächen im Hauptort Ascha zur Deckung der
örtlichen Nachfrage nach Bauland.
Da in Ascha nur geringe Baulandreserven vorhanden sind
und in den zusammenhängend bebauten Siedlungsbereichen
keine wesentlichen Baulücken zur Nachverdichtung verfügbar
sind, soll am östlichen Ortsrand am Hochfeldweg ein Wohngebiet
entwickelt werden.
Verknüpfte Daten
- Förderprogramm für Familien
- Antrag auf Wohneigentumsförderung
- Ausführung - Lageplan Erschließung WA Hochfeld
- Bebauungs- und Grünordnungsplan WA Hochfeld-Süd
- Begründung WA Hochfeld-Süd
- Eingriffsbilanzierung
- Prinzipschnitt
- Bodengutachten
Ansprechpartner
- Erster Bürgermeister Zirngibl Wolfgang
- Bauverwaltung, ·Petra Mandl· VG Mitterfels
- Hauptamt, Liegenschaften (Lagepläne), ·Christina Fritsch· VG Mitterfels
- Kämmerei, Steuern und Abgaben, ·Peter Kernbichl· VG Mitterfels
Siehe auch
- Kommunales Förderprogramm der Gemeinde Ascha - Wohnungseigentumsbildung für Familien mit Kindern
Baugebiet "MI Ortsmitte"
Zielsetzung der Neugestaltung der Ortsmitte Ascha ist es, die bauliche
Innenentwicklung zu gestalten und umzusetzen.
Ziel ist es bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, um auch bei Bedarf Sozialwohnungen anbieten zu können.
Verknüpfte Dateien
- Eingabeplan ETG Parzelle 3 - Am Posthof 5 - Grundrisse und Lageplan (29.06.2018)
- Eingabeplan ETG Parzelle 3 - Am Posthof 5 - Ansichten und Schnitt (29.06.2018)
- Eingabeplan ETG Parzelle 3 - Am Posthof 5 - Geländeschnitt und Abstandsflächen (29.06.2018)
- Kommunaler Wohnungsbau - Ausführungsplan - UG & EG (08.08.2018)
- Kommunaler Wohnungsbau - Ausführungsplan - OG & DG (08.08.2018)
- Ausführung - Erschließung Ortsmitte Ascha - Lageplan Planung (25.09.2017)
- Ausführung - Erschließung Ortsmitte Ascha - Längsschnitt Mehrzweckleitung (25.09.2017)
- Flächennutzungs- und Landschaftsplan Deckblatt Nr.10 MI "Ortsmitte Ascha" (Festgestellte Fassung vom 29.06.2017)
- Flächennutzungs- und Landschaftsplan Deckblatt Nr.10 MI "Ortsmitte Ascha" - Begründung / Umweltbericht (Festgestellte Fassung vom 29.06.2017)
- Geotechnischer Bericht - Innenentwicklung Ortsmitte Ascha - Baugrunderkundung, Baugrundgutachten
- Prüfbericht - Innenentwicklung Ortsmitte Ascha - Deklarationsanalyse von eingebauten Bodenmaterial
- Bekanntmachung gehobene Erl. Wasserrecht MI Ortsmitte Ascha
- Bekanntmachung Wasserrecht MI Ortsmitte Ascha
- Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis MI Ortsmitte
- Vorentwurf Bebauungs- und Grünordnungsplan "MI Ortsmitte" - Lageplan / Festsetzungen
- Vorentwurf Bebauungs- und Grünordnungsplan "MI Ortsmitte" - Begründung / Umweltbericht
- Vorentwurf Bebauungsplan "MI Ortsmitte" - Bilanzierungsplan zur Eingriffsermittlung
- Vorentwurf Bebauungs- und Grünordnungsplan "MI Ortsmitte" - Prinzipschnitt A-A
- MD Ortsmitte - Perspektive 1
- MD Ortsmitte - Perspektive 2
- MD Ortsmitte - Perspektive 3
- Grundrisse Variante A1
- Grundrisse Variante A2
- Bodengutachten MD Ortsmitte
- 1. Protokoll Infoveranstaltung MD Ortsmitte am 23.06.2016
- 2. Protokoll Infoveranstaltung MD Ortsmitte am 03.08.2016
- Fragebogen Interessenten
- Bekanntmachung vorzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung "MD Ortsmitte"
Ansprechpartner
Baugebiet "SO Verbrauchermarkt Ascha"
Die Gemeinde Ascha hat zur Sicherung und Stärkung ihrer Grundversorgung am Hauptort einen Lebensmittel-Vollsortimenter mit einer Verkaufsfläche von max. 1.200 m² angesiedelt.
Verknüpfte Daten
- Bebauungs- und Grünordnungsplan "SO Verbrauchermarkt Ascha" vom 09.03.2017
- Bebauungs- und Grünordnungsplan - Begründung "SO Verbrauchermarkt Ascha" vom 09.03.2017
- Auszug aus Flächennutzungs- und Landschaftsplan (Deckblatt 30) "SO Verbrauchermarkt Ascha" vom 19.10.2016
- Schalltechnische Untersuchung "SO Verbrauchermarkt Ascha" vom 14.09.2016
- Übersichtsplan "SO Verbrauchermarkt Ascha" vom 24.04.2017
- Ansichten und Schnitte "SO Verbrauchermarkt Ascha" vom 24.04.2017
- Grundriss Erdgeschoss "SO Verbrauchermarkt Ascha" vom 24.04.2017
Ansprechpartner
Baugebiet "GE Holzäcker" mit Erweiterung "GE Holzäcker ll"
Die Gemeinde Ascha beabsichtigt, das Gewerbegebiet Holzäcker im Norden zu erweitern um den kurzfristigen Bedarf für die Ansiedlung von Gewerbebetrieben zu decken.
Ein ortsansässiger Gewerbebetrieb hat Interesse, aus dem derzeitigen Standort im Nahbereich von Wohnbauflächen auszusiedeln.
Ein weiterer Betrieb aus dem Nahbereich hat Interesse für eine Neuansiedlung bekundet. Da das bestehende Gewerbegebiet keine Reserven mehr aufweist, ist die Erweiterung nach Norden erforderlich. Um eine geordneten städtebauliche Entwicklung zu ermöglichen, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit Grünordnungsplan erforderlich.
Das für die Erschließung der Erweiterungsfläche notwendige archäologische Sondierungsgutachten wurde erstellt. Dabei wurden keine bedeutsamen Bodenfunde festgestellt.
Für die Einleitung von Niederschlagswasser aus dem Gewerbegebiet GE „Holzäcker“ in die Kinsach besteht bereits eine wasserrechtliche Erlaubnis. Im Zuge der Erschließung der geplanten Erweiterung soll eine entsprechende Ergänzung, in Form einer Tektur, am bestehenden Wasserrecht vorgenommen werden.
Ansprechpartner
- Erster Bürgermeister Zirngibl Wolfgang
- Hauptamt, Liegenschaften (Lagepläne), ·Christina Fritsch· VG Mitterfels
- Kämmerei, Steuern und Abgaben, ·Peter Kernbichl· VG Mitterfels
Baugebiet "WA Straßenäcker ll"
Energiesiedlung "WA Straßenäcker II"
Mit der Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes beabsichtigt die Gemeinde Ascha im unmittelbaren Anschluss an den Ortskern die Entwicklung eines Allgemeinen Wohngebietes. Dadurch soll die zentrumsnahe Wohnfunktion durch die Ausweisung von Bauland für den örtlichen Bedarf gestärkt werden.
Darüberhinaus möchte die Gemeinde Ascha das Wohngebiet "Straßenäcker II" als modellhafte Energiesiedlung ausweisen. Dies soll in erster Linie durch Information und finanzielle Anreize, nicht durch reglementierende Festsetzungen erzielt werden.
Vorgegeben wird lediglich der Anschluss an die zentrale Nahwärmeversorgung, um eine nachhaltige und umweltfreundliche Energieversorgung sicher zu stellen, sowie das "Energie-Effizienzhaus 85" als Mindeststandard, um den Bedarf an Wärmeenergie zu begrenzen. Weiter gehende Maßnahmen zur Energie-Einsparung, zur Erzeugung und Nutzung regenerativer Energien und zu umweltschonendem Handeln sollen den Bauwerbern durch eine Infobroschüre und durch ein Bonus-System mit finanziellen Vorteilen nahe gebracht werden.
Der nördlich an die Bauflächen angrenzende Mühlbach soll als wichtiger innerörtlicher Grünzug gesichert und aufgewertet werden; das Fußwegenetz wird durch Verbindungen in den Ortskern und in die Landschaft ausgebaut.
Verknüpfte Dateien
- Grundstücksvormerkungen Energiesiedlung "WA Straßenäcker II"
- Bebauungsplan Energiesiedlung "WA Straßenäcker II" mit Festsetzungen
- Energiepaket mit Kostenaufstellung zur Energiesiedlung "WA Straßenäcker II"
- Energiepaket (Übersicht) zur Energiesiedlung "WA Straßenäcker II"
- Infobroschüre zum Energiepaket (Vorabzug) zur Energiesiedlung "WA Straßenäcker II"
Ansprechpartner
- Erster Bürgermeister Zirngibl Wolfgang
- Bauverwaltung, ·Petra Mandl· VG Mitterfels
- Hauptamt, Liegenschaften (Lagepläne), ·Christina Fritsch· VG Mitterfels
- Kämmerei, Steuern und Abgaben, ·Peter Kernbichl· VG Mitterfels
- Energy Scouts
Baugebiet "WA Deglholz"
Das ökologische Wohngebiet Deglholz wurde 1999 fertig gestellt und besteht aus 21 Bauplätzen. Bereits in der Planungsphase wurde das Gebiet auf Erdstrahlen untersucht und so konzipiert, dass auf jeder Parzelle erdstrahlenfrei gebaut werden kann. Auch für die passive Solarnutzung wurde es optimiert. Durch Festlegung der Gebäudestellung, der Dachform, der Abstände zwischen den Gebäuden und der Baumstandorte wird gewährleistet, dass die Sonneneinstrahlung von jedem Gebäude passiv und aktiv genutzt werden kann. Im Rahmen eines speziellen Bonussystems (Ökopaket) können die Bauherren für zusätzliche, freiwillige Maßnahmen eine Förderung von bis zu 5.000 € beantragen.
Konkret werden folgende Maßnahmen bezuschusst:
- passive Solarnutzung (10% der Fördersumme)
- Regenwassernutzung (15% der Fördersumme)
- Sonnenkollektoren (10% der Fördersumme)
- Nahwärmeanschluss (10% der Fördersumme)
- Niedrigenergiehaus/ Wärmeschutzfenster (25% der Fördersumme)
- naturnaher Garten (5% der Fördersumme)
- geringe Bodenversiegelung (10% der Fördersumme)
- Wärmerückgewinnung (5% der Fördersumme)
- Wärmepumpe (10% der Fördersumme)
Weiterhin beinhaltet das Konzept des Baugebiets "Deglholz" den Abbau einer 20 kV-Leitung, zur Minimierung des Elektrosmogs, eine landschaftstypische Eingrünung, die Einrichtung eines Ökokontos, einen Spielplatz als Kommunikationsraum sowie einen Fußweg direkt zur Schule.
Ansprechpartner
- Erster Bürgermeister Zirngibl Wolfgang
- Bauverwaltung, ·Petra Mandl· VG Mitterfels
- Hauptamt, Liegenschaften (Lagepläne), ·Christina Fritsch· VG Mitterfels
- Kämmerei, Steuern und Abgaben, ·Peter Kernbichl· VG Mitterfels
Verknüpfte Datei:
Baugebiet "GE Bruckfeld"
Für die Aussiedlung und Betriebserweiterung eines ortsansässigen Metallbau- und Wintergartenbaubetriebes hat die Gemeinde Ascha am südlichen Ortsrand auf einer Fläche von ca. 3,75 ha das Gewerbegebiet "Bruckfeld" entwickelt.
Bebauungs- und Grünordnungsplan "GE Bruckfeld":
Baugebiet "WA Pfarrfelder"
Baugebiet "WA Kreuzäcker - Erweiterung"
Bebauunungsplan "WA Kreuzäcker Erweiterung"
Bebauungsplan "WA Kreuzäcker - Erweiterung" - Begründung
Bebauungsplan "WA Kreuzäcker - Erweiterung" - Deckblatt 1
Bebauungsplan "WA Kreuzäcker - Erweiterung" - Deckblatt 2 - Textl. Festsetzungen
Bebauungsplan "WA Kreuzäcker - Erweiterung" - Deckblatt 2 - Begründung
Erweiterung "Steinbruch Steinach-Bärnzell" BA 1
Baugebiet "SO Reitanlage"
Bauantrag, Baugenehmigung
Mit dem Bauantrag wird die Erteilung einer Baugenehmigung beantragt.
Beschreibung
Mit dem Bauantrag wird die Erteilung einer Baugenehmigung für baugenehmigungspflichtige Bauvorhaben beantragt.
Voraussetzungen
Der Bauantrag ist unter Verwendung der amtlich vorgeschriebenen Formulare, die hier auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr zur Verfügung stehen, zu stellen. Er ist mit den erforderlichen Unterlagen (u. a. Baubeschreibung, Lageplan, Bauzeichnungen, usw.) beim Landratsamt digital oder in Papierform einzureichen.
Der Bauantrag muss vom Antragsteller und von einem bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser (Architekt, Bauingenieur; bei kleineren Bauvorhaben, insbesondere Ein- und Zweifamilienhäuser auch Handwerksmeister des Bau- und Zimmererfachs und staatlich geprüfte Techniker) unterschrieben sein.
Das Landratsamt holt das Einvernehmen der Gemeinde ein. Kreisfreie Städte und Große Kreisstädte sowie bestimmte größere Gemeinden sind selbst Bauaufsichtsbehörde. Die Bauaufsichtsbehörde überprüft den Bauantrag und entscheidet über die Erteilung der Baugenehmigung.
Fristen
Die Baugenehmigung erlischt, wenn innerhalb von vier Jahren nach Erteilung der Genehmigung mit der Ausführung des Vorhabens nicht begonnen oder die Bauausführung vier Jahre unterbrochen worden ist.
Die Frist kann jeweils um bis zu zwei Jahre verlängert werden, wenn der Antrag vor Ablauf der Geltungsdauer der unteren Bauaufsichtsbehörde zugegangen ist.
Kosten
Die Gebühren für eine Baugenehmigung betragen (je nach Art des Bauvorhabens und Art des Genehmigungsverfahrens zwischen 2 v. T. und 4 v. T.) der Baukosten. Gebühren werden auch erhoben, wenn ein Bauantrag abgelehnt oder zurückgenommen wird.
Weitere Infos
- Digitales Bauamt des Landkreises Straubing-Bogen
- Bauherren-Info des bayerischen Bauministeriums
Behördenwegweiser für Bauvorhaben
